Um Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen, müssen sie rechtzeitig eingebracht werden. Andernfalls verjähren sie. Bei beweglichen Gegenständen ist dies zwei Jahre nach dem Übergabezeitpunkt der Fall, bei unbeweglichen Gegenständen nach drei Jahren. Wenden Sie sich also zügig an unsere Kanzlei in Braunau, wenn Sie geschädigt wurden, damit wir für Sie aktiv werden können.