Wenn Sie Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten in Form einer Schenkung oder einer Übergabe übertragen möchten, sollten Sie etwaige Pflichtteilsansprüche der Kinder bedenken. Wissenswert in diesem Zusammenhang: Die Grunderwerbssteuer ist sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen zu bezahlen. Hinzu kommt eine Gebühr für den Grundbucheintrag.
Eine sehr zweckmäßige Variante ist die Übertragung von Liegenschaften per Übergabsvertrag. Auf diese Weise können Sie sich beispielsweise das lebenslange Wohnrecht, aber auch bestimmte Pflegeleistungen sichern.
Auch bei Übertragungen empfiehlt es sich, alle Pflichtteilsberechtigten mit zu berücksichtigen, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Ehepartner oder die Ehepartnerin vor übermäßigen Ansprüchen der Kinder zu schützen. Eine rechtzeitige Beratung in unserer Anwaltskanzlei in Braunau kann in diesem Zusammenhang sehr nützlich und hilfreich sein.